Nur gültig mit Wohnort innerhalb des Stadtgebiets Memmingen. Schülermonatskarten sind nicht übertragbar. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer (eingetragener Kalendermonat) und des Geltungsbereiches benutzt werden und gelten bis 3:00 Uhr des 1. Kalendertags des folgenden Monats.