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Einzelfahrschein Kind

1 Kind (6 – 15 Jahre)
1 Fahrt

Berechtigt ein Kind von 6 – 15 Jahren (vollendetes 6. bis vollendetes 15. Lebensjahr) zu einer Fahrt im Geltungsbereich in direkter Richtung auf das Fahrtziel ab Gültigkeit innerhalb 60 Miunten.1 Kind, 1 Fahrt (in eine Ricktung, keine Rück- oder Rundfahrt) Umsteigen möglich, keine Fahrtunterbrechung gestattet
Kinder unter 6 Jahren fahren mit einer Begleitperson unentgeltlich. Werden von einer Begleitperson mehr als zwei Kinder unter 6 Jahren mitgenommen, wird für das dritte und jedes weitere Kind der ermäßigte Kindertarif erhoben.
Inhaber einer bayerischen Ehrenamtskarte zahlen bei Einzelfahrscheinen den ermäßigten Kindertarif